Appell muslimischer Frauen an die PolitikerInnen Deutschlands

Archiv der AG "Muslimische Frau in der Gesellschaft"

Text als PDF herunterladen.

Warum fällt es so schwer, die Vielfalt in Deutschland anzuerkennen?

Was haben muslimische BürgerInnen von den verantwortlichen PolitikerInnen und somit auch ihren VertreterInnen zu erwarten?

Gehen die PolitikerInnen in Deutschland wirklich verantwortungsbewusst mit der Diskussion um "das Kopftuch" und die damit verbundenen gesellschaftlichen Auswirkungen um?

Wohin sollen uns Pauschalisierungen und Stigmatisierungen von Musliminnen und Muslimen in Deutschland noch führen?

Wir wenden uns an Sie mit dem Appell an Ihre politische Verantwortung und der Aufforderung, sich nicht einer differenzierten und sachlichen Bewertung der Situation durch die Übernahme von Vorurteilen und Pauschalisierungen zu entziehen!

In seinem Urteil vom 24.9.2003 hat das Bundesverfassungsgericht zu einer grundlegenden gesellschaftlichen Diskussion über "das Kopftuch" und andere sichtbare religiöse Bezüge von Lehrerinnen und Lehrern in der öffentlichen Schule aufgefordert. Trotz dieser Aufforderung und obwohl das Bundesverfassungsgericht auf die Sensibilität des Themas hinweist, haben einige Bundesländer sofort nach dem Urteil begonnen, Gesetze zu planen, durch die vielfach einseitig das Kopftuch von Musliminnen verboten werden soll.
In anderen Fällen sollen jegliche sichtbare religiöse Bezüge von LehrerInnen bzw. Angestellten aus dem öffentlichen Dienst verbannt werden, dabei sind außerdem Stimmen zu hören, die darüber hinaus auch für andere Berufsfelder ein Kopftuchverbot fordern.

Nur wenige PolitikerInnen und JournalistInnen lassen den Einsatz für eine sachliche und differenzierte Diskussion erkennen. Stattdessen wird inzwischen eine Debatte geführt, deren undifferenzierte und zum Teil gar hetzerische Art und Weise (vgl. u.a. Spiegel vom 29.9.2003/ Stern vom 31.3.2004) schockiert und befremdet.

Die weltpolitische Lage ist beunruhigend und die Auseinandersetzung mit der Bekämpfung von Terrorismus, aber auch der Rechtfertigung und Begrenzung militärischer Gewalt ist dringend notwendig.
Die Lösungen für diese schwerwiegenden Probleme liegen jedoch nicht im Beleben von Feindbildern und der Stigmatisierung von Musliminnen und Muslimen als "Radikale", "Terroristen", "Verfassungsfeinde" oder ähnliches, wie es derzeit geschieht. Noch nie hat die Stigmatisierung von Angehörigen bestimmter Religionen oder Minderheiten zu positiven Ergebnissen geführt.

Jeder und jede Einzelne, aber insbesondere Sie als PolitikerInnen tragen Verantwortung für die Gewährleistung eines gleichberechtigten Umgangs der verschiedenen BürgerInnen dieses Landes und für den Schutz der Rechte aller Beteiligten. Dabei kommt dem Schutz von (religiösen) Minderheiten grundsätzlich eine besondere Bedeutung zu, da es insbesondere Situationen geben kann, in denen gerade diese eines besonderen Schutzes bedürfen.
Die Art und Weise, in der die Debatte über "das Kopftuch" und muslimische Frauen geführt wird, hat bereits dazu geführt, dass muslimische Frauen verstärkten Anfeindungen ausgesetzt sind und zunehmende Diskriminierungen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erfahren.

Was tun PolitikerInnen, JournalistInnen und verantwortungsbewusste BürgerInnen, um der zunehmenden Stimmung gesellschaftlicher Unruhe und des Unfriedens entgegenzuwirken?
Gefördert wird diese gesellschaftliche "Stimmungslage" insbesondere dadurch, dass nicht der gleichberechtigte und sachliche Dialog zwischen den verschiedenen BürgerInnen innerhalb unserer Gesellschaft gefördert wird, sondern stattdessen durch die undifferenzierte Art und Weise der Debatte Ausgrenzungen zunehmen und Feindbilder und damit auch Ängste genährt werden.

Wichtige Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts werden in der aktuellen Debatte einfach ignoriert. Zwischen den selbst erklärten Prinzipien eines gleichberechtigten, demokratischen und pluralistischen Zusammenlebens unter Achtung der Menschenwürde und der Glaubens- und Gewissensfreiheit jedes und jeder Einzelnen und der aktuellen Praxis, eines Großteils von Politikerinnen und Politikern, im Umgang mit muslimischen BürgerInnen, zeigt sich ein massiver Widerspruch.

Muslimischen Frauen wird aufgrund eines Bekleidungsstücks wie des Kopftuches unterstellt, dass sie nicht die Eignung zur Förderung einer pluralistischen Erziehung, im Sinne einer Erziehung zur Achtung und Akzeptanz religiöser und weltanschaulicher Vielfalt besäßen und der staatlichen Neutralitätspflicht in öffentlichen Ämtern nicht gerecht würden. Gleichzeitig kann ein deutscher Richter eine muslimische Mutter aufgrund ihres Kopftuches des Gerichtssaals verweisen, ohne dass man seine staatliche Neutralität in Frage stellt, geschweige denn eine Verwarnung ausspricht (Berliner Zeitung vom 20./21. 3. 2004, S. 23).

Inwieweit ist die staatliche und somit weltanschauliche und religiöse Neutralität eines Richters gewährleistet, der einer Frau, die ihren minderjährigen Sohn zum Gerichtstermin begleitet, aufgrund ihrer religiösen Bekleidung derart respektlos entgegentritt und ihr den Zugang zum Gerichtssaal verwehrt?

Mit welchen Maßstäben wird da gemessen?

Wann wird den zunehmenden Diskriminierungen von Musliminnen und Muslimen durch die Verantwortlichen Einhalt geboten?

Wie glaubwürdig sind deutsche Politikerinnen und Politiker angesichts solcher Widersprüche?

Was haben die muslimischen BürgerInnen dieses Landes von ihnen zu erwarten?

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder zur Interkulturellen Bildung und Erziehung in der Schule, vom 25.10.1996, weist deutlich auf die Notwendigkeit der Befähigung von PädagogInnen hin, "...in ihrer pädagogischen Arbeit Raum für unterschiedliche Sichtweisen und Sichtwechsel geben (zu) können." (Handreichung für Lehrkräfte an Berliner Schulen, 2001; KMK-Beschlüsse Anhang 6, S. 236). Dabei wird insbesondere angemerkt, dass "...die Unterrichtenden zum größten Teil der Mehrheitsgesellschaft angehören und aufgrund ihrer Sozialisation und Ausbildung in der Gefahr stehen, ihre Sichtweisen als die normalen, selbstverständlichen weiterzugeben." (Ebd.) Weiter wird formuliert: "Die Achtung der Würde des Menschen und die Wahrung der Grundrechte sind Verfassungsnormen, die in den Schulgesetzen der Länder konkretisiert sind. Der dort formulierte Bildungsauftrag geht davon aus, daß alle Menschen gleichwertig und daß ihre Wertvorstellungen und kulturellen Orientierungen zu achten sind." (Ebd., S. 235)

Warum aber werden nicht die Chance und die Bereicherung wahrgenommen, die ein gemischtes Kollegium für die Erziehung zu einem Leben in einer pluralistischen Gesellschaft und globalisierten Welt bietet?
Anstatt dass erkennbar ist, dass die eigenen Beschlüsse und die damit verbundenen Erziehungsziele und Prinzipien eines gleichberechtigten und pluralistischen Zusammenlebens in Deutschland ernst genommen und umgesetzt werden, verfolgt die Mehrheit der Verantwortlichen das Ziel, muslimische Pädagoginnen aufgrund des Tragens ihres Kopftuches (und somit einer nicht der Mehrheitskultur entsprechenden Bekleidungsweise) vom Schuldienst auszuschließen.

Beurteilt wird nicht die fachliche und menschliche Qualität von einzelnen LehrerInnen (oder anderen Angestellten im öffentlichen Dienst) und der Unterricht, den sie erteilen bzw. die Arbeit, die sie leisten, sondern es wird unter Rückgriff auf Vorurteile und Stigmatisierungen darauf abgezielt, Angehörigen einer (religiösen) Minderheit, aufgrund ihrer religiös bedingten Bekleidungsweise, den Zugang zu Ämtern im öffentlichen Dienst oder noch weiteren Berufsfeldern zu verwehren.

Der aktuelle Umgang mit muslimischen Frauen bzw. Lehrerinnen, der auch SchülerInnen vermittelt wird und vielfach dazu beiträgt, dass sich Pädagoginnen und Pädagogen an deutschen Schulen noch verstärkt dazu verleiten lassen, z.B. muslimischen Praktikantinnen gegenüber respektlos aufzutreten, ist alarmierend.

Wie weit sind die staatliche Neutralität und der gleichberechtigte Umgang mit Menschen unterschiedlicher Weltanschauungen und religiöser Überzeugungen in deutschen Schulen tatsächlich gewahrt?

Wohin erziehen wir unsere Kinder, wenn wir die Auffassung vertreten, dass sie nicht in der Lage sind, mit dem unterschiedlichen (auch religiös bedingten) Äußeren verschiedener Menschen (das ihrer LehrerInnen eingeschlossen) umzugehen?

Wohin entwickelt sich unsere Gesellschaft und wohin wandelt sich der Schutz des Grundrechts auf Religionsfreiheit, wenn es gilt, Religiosität (im öffentlichen Dienst) zu
verstecken?

In welchem Verhältnis steht der Schutz der positiven Religionsfreiheit gegenüber dem Schutz der negativen Religionsfreiheit, wenn man bereit ist, das individuelle Recht und somit den Schutz der Ausübung der eigenen Religion in einem derart gravierendem Maß, wie durch die geplanten Gesetzesvorhaben, zu beschneiden? Dies mit der Begründung, dass es anderen Menschen nicht zuzumuten sei, zu akzeptieren und damit konfrontiert zu sein, dass die Religionszugehörigkeit von Mitmenschen anhand der Bekleidung erkennbar ist.

Sind etwa Verbot und Ausschluss geeignete Mittel, um zu Toleranz und Pluralität zu erziehen?