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Lesetipp: Verschleierte Wirklichkeiten

Das preisgekrönte Buch von Christina von Braun und Bettina Mathes gibt es jetzt bei der Bundeszentrale für Politische Bildung zum vergünstigten Preis von 4 Euro. Aus dem Inhalt:

Mit Beispielen aus Kultur, Geschichte und Literatur beleuchten die Autorinnen die Beziehung der Frau zum Islam aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Sie gehen der Geschichte des Schleiers und anderer religiöser Sinnbilder in Judentum, Christentum und Islam nach, untersuchen die Geschlechterordnungen und verweisen auf aktuelle Tendenzen des Fundamentalismus in allen Glaubensrichtungen. Die Autorinnen konstatieren, dass sich in der Sichtweise auf die “andere” Welt vor allem das Selbstverständnis des Westens offenbart und plädieren für eine differenziertere Wahrnehmung der Rolle der Frau im Islam.

Amtlich: auch Baskenmütze fällt unter Kopftuchverbot

Welch absurde Blüten das Kopftuchverbot für Lehrerinnen treiben kann, zeigt das nun bekanntgewordene Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zu einer Lehrerin, die im Unterricht eine Baskenmütze trug:

Die deutsche Staatsangehörige muslimischen Glaubens hatte sich juristisch gegen die Bezirksregierung Köln als Schulbehörde zur Wehr setzen wollen, die ihr das Tragen einer Kopfbedeckung im Klassenraum untersagt hatte.

In dem vorliegenden Fall sei die Mütze aber als “Surrogat” für ein Kopftuch ebenfalls als religiöses Symbol zu werten, entschied das Gericht.

Man fragt sich was passiert, wenn muslimische Lehrerinnen nun anfangen, Perücke zu tragen… und wann der ganze Spuk einmal ein Ende haben wird. Denn mit der Argumentation kann ja praktisch alles als ein “Surrogat” für das Kopftuch gelten, egal ob Hut, Haarband, Glatze oder eben Perücke. Ausschlaggebend ist hier nur noch die Identität der Trägerin als muslimische Frau.


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