Urteile und Gesetze

Archiv der AG "Muslimische Frau in der Gesellschaft"

URTEILE

Bundesverwaltungsgericht, 04.07.2002

Ablehnung der Klage von Fereshta Ludin auf Einstellung als Lehrerin mit Kopftuch

Bundesverfassungsgericht, 24.09.2003

Aufhebung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.07.2002

Bundesverwaltungsgericht, 24.06.2004

Ablehnung der Revision von Fereshta Ludin auf der Grundlage des neuen Gesetzes in Baden-Württemberg

GESETZE UND GESETZESENTWÜRFE

Kopftuchverbot für Lehrkräfte in Deutschland

Umfassende Materialsammlung, u.a. die Gesetzesentwürfe der einzelnen Bundesländer (Universität Trier, Arbeitsmaterialien zum Staatskirchenrecht)

Das Kreuz mit dem Kopftuch

Reader der Pressestelle des Bremer Senats, u.a. mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sowie den Gesetzesentwürfen von Baden-Württemberg und Niedersachsen

Baden-Württemberg:

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes

1. April 2004
“Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (...) dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußeren Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören.“

Niedersachsen:

Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

29. April 2004
“Das äußere Erscheinungsbild von Lehrkräften in der Schule darf, auch wenn es von einer Lehrkraft aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen gewählt wird, keine Zweifel an der Eignung der Lehrkraft begründen, den Bildungsauftrag der Schule (§ 2) überzeugend erfüllen zu können.”

Saarland:

Gesetz Nr. 1555 zur Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland

23. Juni 2004
“Der Erziehungsauftrag ist in der Art zu erfüllen, dass durch politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche äußere Bekundungen weder die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern noch der politische, religiöse oder weltanschauliche Schulfrieden gefährdet oder gestört werden.“

Hessen:

Das Gesetz zur Sicherung der staatlichen Neutralität (“Kopftuchgesetz”)

18. Oktober 2004
“Das Land Hessen steht in einer christlichen und humanistischen Wertetradition. Dies soll so bleiben!” (Broschüre “Die CDU-Fraktion informiert”)

Bayern:

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

23. November 2004
“Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist.”

Berlin:

Gesetz zur Schaffung eines Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin und zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes

27. Januar 2005
“Beamtinnen und Beamte, die im Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzugs oder der Polizei beschäftigt sind, dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen.”

KOMMENTARE

Kopftuchverbot diskriminierend

Interview mit Ernst-Gottfried Mahrenholz, Verfassungsrichter a.D., zum baden-württembergischen Gesetz

Kulturkampf in der KFZ-Zulassungsstelle

Kommentar der taz zum Kopftuchverbot für alle Beamtinnen in Hessen vom 08.10.2004