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Schwimmende Integration

Ab sofort ist islamische Badebekleidung, die den ganzen Körper außer Händen, Füßen und Gesicht bedeckt, in den Berliner Schwimmbädern offiziell erlaubt! Nachdem es immer wieder Diskussionen und Hindernisse gegeben hatte, wenn sich denn mal eine Mutige getraute, in voller Montur in den öffentlichen Bädern schwimmen zu wollen, gab der Berliner Innensenator Erhart Körting (SPD) jetzt grünes Licht für alle muslimisch gekleideten Wasserratten. Die entsprechenden Anzüge wurden allerdings auf ihre Badetauglichkeit geprüft und können nicht einfach durch beliebige Kleidung ersetzt werden. Wichtig ist, dass sich das Material nicht vollsaugt und die Ärmel und Beine nicht beim Schwimmen stören. Auch dürfen die Frauen aus hygienischen Gründen nichts unter den Anzügen tragen.

Die BILD-Zeitung zeigte sich auch gleich halb befremdet, halb amüsiert ob der Vorstellung schwimmender Frauen in sogenannten “Burkinis” in Berliner Bädern. Körting, der auch Bäder-Aufsichtsratschef ist, sieht in diesem Schritt eine Möglichkeit der besseren Integration muslimischer Frauen, äußerte aber wohl auch Bedenken, Frauen könnten von ihren Männern fortan zu dem Ganzkörper-Badeanzug gezwungen werden. Was die vorläufige Beschränkung der Erlaubnis auf Frauenbadezeiten daran ändern soll, ist noch fraglich, aber derartige pragmatische und unaufgeregte Lösungen, die eine praktische Teilhabe muslimischer Frauen an allen Bereichen des öffentlichen Lebens ermöglichen, lassen einen tatsächlichen politischen Willen zur Integration erkennen und könnten gut in andere gesellschaftliche Bereichen Schule machen.

Kathrin Klausing said,

January 5, 2009 @ 11:14 pm

Ich weiß nicht, ob ich das wirklich für eine pragmatische Lösung halten soll. Denn im Umkehrschluss bedeutet das ja, dass das Verbot außerhalb der Frauenbadezeiten bestärkt wird. Was übrigens gar nicht schlüssig erscheint…

Mir ist auch nicht bekannt, dass es irgendwo anders Verbote einer solchen Badebekleidung gibt. Ich kenne ein Frauen, die so (auch im gemischten Baden) schwimmen gehen.

Nina Mühe said,

January 6, 2009 @ 12:12 am

Mir ist auch nicht bekannt, dass es konkrete Verbote gibt. Allerdings gibt es viele Fälle, in denen Frauen aus verschiedenen Gründen (Hygiene, Sicherheit, etc.) konkret verboten wurde, mit Kleidung zu schwimmen. Wenigstens kann frau sich in einem solchen Fall künftig auf den Beschluss berufen. Fraglich bleibt allerdings die Beschränkung auf Frauenbadezeiten sowie die Tauglichkeitsfrage der einzelnen Badeanzüge. Der Bäderchef hat einen geprüft und für tauglich befunden. Was ist mit allen anderen? Muss frau jetzt eine bestimmte Marke tragen? Oder muss jeder Badeanzug vorher geprüft werden? Es bleibt abzuwarten, wie das in der Praxis läuft.

Frau Ö said,

January 6, 2009 @ 12:44 pm

sorry, dass ich hier nicht sachlich mitdiskutiere….aber vor meinem inneren Auge sehe ich den Bäderchef im Anzug durch das Becken schwimmen (Tauglichkeitsprüfung)…und kann nichts anderes als :D *griiiinsen*

Kathrin Klausing said,

January 6, 2009 @ 1:46 pm

Haha, genau das Bild hatte gestern beim Wort “Tauglichkeitsprüfung” auch vor Augen… :-)

Kathrin Klausing said,

January 6, 2009 @ 1:58 pm

Vor ein paar Monaten gab es einen Vorfall in Düsseldorf, da wurde die Polizei gerufen, weil eine “muslimisch aussehende” Frau nicht der Badeordnung gemäß angezogen war. Sie hatte noch nicht mal einen Burkini an, sondern nur ein Sporttshirt und -radlerhose. Sie war noch nicht mal Muslima, sah aber wohl für den Bademeister so aus…

Frau Ö said,

January 8, 2009 @ 11:50 am

ist eine von euch schon mal in so einem “Dress” geschwommen? Stelle mir das sehr unpraktisch vor

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