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Zwangsheirat a la francaise

Vor einigen Monaten machte eine Meldung aus Frankreich die Runde: “Französische Gericht annulliert Ehe weil Frau keine Jungfrau mehr ist”.

Was war passiert?

Den Nachrichten war zu entnehmen, dass ein junges muslimisches Paar aus Nordfrankreich geheiratet hatte und die junge Braut dem Bräutigam in der Hochzeitsnacht gestand, nicht mehr – wie im Vorfeld angenommen – Jungfrau zu sein:

Der Ehemann sah sich von seiner Frau in einer “wesentlichen Eigenschaft” getäuscht, weil sie ihm vor der Hochzeit versichert hatte, noch Jungfrau zu sein.

Andere Berichte geben gruselige Details der Hochzeitsnacht wider:

In der Hochzeitsnacht stellte der Frischvermählte fest, dass seine Frau nicht mehr Jungfrau war – das auf dem Bett ausgebreitete Leintuch zeigte nämlich keine Blutspuren. Der Marokkaner informierte die noch anwesenden Hochzeitsgäste umgehend, dass ihn seine Gattin offenbar angelogen habe. (Quelle: dieStandard.at)

Der Bräutigam hatte noch in der Hochzeitsnacht entdeckt, dass seine rund zehn Jahre jüngere Frau keine Jungfrau mehr war. Wutentbrannt hatte er das Leintuch ohne die erwünschten Blutflecken der Hochzeitsgesellschaft präsentiert und seine Braut in ihre Familie zurückgeschickt. Die junge Frau gab zu, über ihre Jungfräulichkeit gelogen zu haben – und das Gericht annullierte die Ehe wegen dieser Lüge. (Quelle: swr.de)

Gruselig deswegen, weil a) der Ritus des blutbefleckten Bettlakens frauenverachtend und aufgrund seines Eingriffs in die intimste aller Sphären einer Frau zutiefst entwürdigend ist und b) die Öffentlichmachung der “Schmach” vor den Hochzeitsgästen eine Traumatisierung und Stigmatisierung der jungen Braut zur Folge hat.

Der Bräutigam beantragte also eine Annulierung der Ehe aufgrund “der Täuschung in einem wichtigen Wesenszug der Persönlichkeit der Ehefrau”. Das Gericht annullierte aufgrund dieser Begründung die Ehe, was auch dem Wunsch beider Ehepartner entsprach. Der Skandal war aber perfekt. Selbst die französische Justizministerin Rachida Dati, die der Annullierung anfangs noch zustimmte “weil sie die junge Frau schützt”, stellte den Schutz der Frau später hintenan, als es Kritik an dem Urteil hagelte. Ein neues Verfahren wurde angesetzt und nun hat ein Berufungsgericht die Annullierung aufgehoben.

Die vormaligen Beschwörer der islamischen Unterwanderung französischer Rechtstraditionen sind nun wieder ganz im Reinen mit der Justiz ihrer Republik:

In ersten Stellungnahmen von politischer Seite oder von Frauenrechtlerinnen hieß es, das Berufungsurteil wahre die republikanische Landestradition, wonach die BürgerInnen – also Frauen wie Männer – in gleichem Masse Anspruch auf ihre sexuelle Freiheit hätten.(Quelle: dieStandard.at)

Das Schicksal und das Recht der jungen Frau auf ein Verfahren in ihrem Sinne scheint völlig egal zu sein, mal ganz davon abgesehen, dass es bei diesem Verfahren mitnichten um den Anspruch auf sexuelle Freiheit ging ((Das ist bekanntermaßen nicht der einzige Grund aus dem eine Frau ihre Jungfräulichkeit verlieren kann.)), sondern um den Wunsch zweier Menschen eine “falsche” Entscheidung Rückgängig zu machen. Nun sind die beiden weiterhin verheiratet, ganz Frankreich kennt die Details ihrer Geschichte und müssen sich einem womöglich langwierigen Scheidungsverfahren unterziehen bevor wieder an ein “normales” Leben gedacht werden kann. Die junge Frau soll übrigens untergetaucht sein. Es bleibt zu hoffen, dass diejenigen, die dieses ohnehin furchtbare Schicksal einer jungen Frau noch einmal missbraucht haben und dies politisch zu verantworten haben, das Rückgrat besitzen, ihr bei einem Neuanfang behilflich zu sein.

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