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Amtlich: auch Baskenmütze fällt unter Kopftuchverbot

Welch absurde Blüten das Kopftuchverbot für Lehrerinnen treiben kann, zeigt das nun bekanntgewordene Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zu einer Lehrerin, die im Unterricht eine Baskenmütze trug:

Die deutsche Staatsangehörige muslimischen Glaubens hatte sich juristisch gegen die Bezirksregierung Köln als Schulbehörde zur Wehr setzen wollen, die ihr das Tragen einer Kopfbedeckung im Klassenraum untersagt hatte.

In dem vorliegenden Fall sei die Mütze aber als “Surrogat” für ein Kopftuch ebenfalls als religiöses Symbol zu werten, entschied das Gericht.

Man fragt sich was passiert, wenn muslimische Lehrerinnen nun anfangen, Perücke zu tragen… und wann der ganze Spuk einmal ein Ende haben wird. Denn mit der Argumentation kann ja praktisch alles als ein “Surrogat” für das Kopftuch gelten, egal ob Hut, Haarband, Glatze oder eben Perücke. Ausschlaggebend ist hier nur noch die Identität der Trägerin als muslimische Frau.

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